Betriebliche Gesundheitsförderung - Wir beraten Sie umfassend zu Gesundheit am Arbeitsplatz |
Sie wollen mehr für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten tun? Wir helfen Ihnen dabei! Das Gute daran: Schon mit kleinen Maßnahmen im Rahmen einer Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) können Sie viel erreichen – unabhängig von Firmengröße und Branche. Studien belegen: Jeder investierte Euro zahlt sich gleich mehrfach aus. BGF umfasst verschiedene Maßnahmen zu gesundheitsbezogenen Themen und adressiert dabei insbesondere das Individuum und dessen Gesundheitszustand. In der Betrieblichen Gesundheitsförderung werden Arbeitsmittel, -umgebung, -zeit und -organisation sowie soziale Beziehungen einbezogen, um die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten.
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Besonders im Fokus: kleine und mittlere UnternehmenMehr als 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und über 80 Prozent der Ausbildung findet hier statt. Doch gerade für diese Unternehmen ist es oft nicht leicht, umfassende Gesundheitsmaßnahmen aufzubauen. Als Beratungsunternehmen helfen wir insbesondere KMUs, passgenau in die Gesundheit am Arbeitsplatz zu investieren und sie als wichtigen Faktor bei der Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden zu stärken. |
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Unsere Beratung auf einen Blick
Zu welchen Möglichkeiten unterstützen wir Sie?
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Welche Vorteile haben Sie als Unternehmen?
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Betriebliche Gesundheitsförderung – Definition, Prozess und BeteiligteBetriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat viele Facetten und Beteiligte. Im Kern geht es darum, in Betrieben Strukturen aufzubauen und zu fördern, die der Mitarbeitergesundheit dienen. Das heißt, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und die Ressourcen und Gesundheitskompetenz von Mitarbeitenden zu stärken. Hier finden Sie mehr Informationen zu
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Förderung |
Finanzielle Hilfen für die Betriebliche Gesundheitsförderung in Unternehmen gibt es vom Staat und von den Krankenkassen. Welche BGF Maßnahmen werden gefördert? Grundsätzlich werden Maßnahmen, deren Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entspricht gefördert. Dazu zählen z. B. Angebote zu:
Wer fördert? Die Krankenkassen fördern den Arbeitgeber, wenn er Maßnahmen anbietet die nach §20b SGB V zertifiziert sind. Darüber hinaus hat ein Arbeitgeber die Möglichkeit, Kurse ohne Zertifizierung anzubieten. Entsprechen diese dem §20b SGB V so hat er die Möglichkeit diese, nach §3 Abs. 34 EstG, als Betriebsaufwendungen anzuwenden und dem Mitarbeiter zukommen zu lassen. JB smart consult berät Sie und hilft Ihnen die BGF-Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. |