Der AVGS Gutschein

 

Der AVGS-MAT fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Das können Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen sein oder ein individuelles Jobcoaching.

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle Menschen, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende wie:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne Alg 1 oder Alg 2)
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Selbstständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften

Der AVGS ist eine sogenannte Kann-/ Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Lehrgangskosten werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner der TASys-Akademie kann der AVGS Gutschein über uns in Anspruch genommen werden.