1. AGB Seminare, Coaching und Outplacement

1.1 Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen JBsmartrecruit (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber bzw. Klienten (nachfolgend Klient genannt), soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Auftragnehmers annimmt. Für nachfolgende Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten diese AGB: Seminare, Einzel-Coaching, Team-Coaching, Business- & Management-Coaching, Online-Coaching, Online-Beratung und Outplacement.

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch bis zu dem Zeitpunkt des vorzeitigen Abbruchs des Coachings bzw. der Beratung, erhalten. Die Folgetermine werden nicht berechnet.

2. Inhalt des Dienstleistungsvertrags

2.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistung gegenüber dem Klienten in der Form, dass er all seine Kenntnisse und Fähigkeiten in das Seminar, Coaching bzw. die Beratung einbringt und anwendet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine andere Entscheidung trifft.

2.2 Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen des Klienten

Die Seminare, das Coaching und Beratung sind keine Psychotherapie und deshalb kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Coachings bzw. der Beratung die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. einer Beratung setzt eine psychische Belastbarkeit voraus.

4. Mitwirkung des Klienten bei Coaching und Beratung

4.1 Ein Coaching bzw. eine Beratung ist nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Gerade im Business- und Management-Coaching, sowie im Teamcoaching sind Auftraggeber und Klient oftmals nicht ein und dieselbe Person. Ein Vertrag kommt erst nach ausdrücklichem Einverständnis und einer positiven Einstellung des Klienten gegenüber dem geplanten Coaching, zustande.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Coaching bzw. die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Coaching- bzw. Beratungsinhalte verneint.

4.3 Auch der Klient hat das Recht, das Coaching bzw. die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Coaching- bzw. Beratungstermin, schriftlich erfolgen.

5. Honorierung des Auftragnehmers

5.1 Der Auftragnehmer hat für seine Dienstleistung einen Honoraranspruch. Als Honorar gelten die auf dieser Website ausgewiesenen Preise für Seminare und Outplacemnet. Für vom Auftragnehmer durchgeführten Inhouse-Seminare gilt das jeweilige, individuelle Einzelangebot des Auftragnehmers.

5.2 Zahlungsziele oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. der Beratungsleistung zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Beratungsvertrag festzuhalten. In der Regel werden das Honorar und die geplante Dauer, sowie die Anzahl der geplanten Termine im kostenlosen Erstgespräch spätestens nach dem Probe-Coaching festgelegt.

5.2.1 Zahlungsziel Seminare und Sonderkonditionen

5.2.1.1 Um eine Teilnahme des Teilnehmers am Seminar/ Workshop zu ermöglichen ist durch den Auftraggeber sicherzustellen, dass die Teilnehmergebühr bis sieben Tage vor Seminar-/ Workshopbeginn auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen ist. Der/die Teilnehmer*in wird bei Nichteinhaltung dieser Frist zum Seminar/ Workshop nicht zugelassen. Unbenommen hiervon ist die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers an den Auftragnehmer.

5.2.1.2 Eine unverbindliche Vorreservierung kann vereinbart werden. Eine endgültige Bestätigung erfolgt dann vier Wochen vor dem Seminartermin. Gleichzeitig gilt nach dieser Bestätigung Ziff. 5.2.1.1.

5.2.1.3 Sonderkonditionen: Bei gleichzeitiger Anmeldung von drei oder mehr Teilnehmern wird eine Sonderkondition von -5% vom Seminarpreis gewährt.

5.3 Stornierung und Umbuchung

5.3.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag bis drei Wochen vor Seminar oder Vertragsbeginn kostenlos zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich, einfache Textform genügt, möglich.

5.3.2 Bei Stornierung ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Alternativ erhalten Sie einen Gutschein oder Übertrag der Teilnahme auf einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens.

5.3.3 Weiterhin ist der Auftraggeber berechtigt, die kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin, der dann aber nicht mehr storniert werden kann, vorzunehmen.

Hinweis: Bitte denken Sie bei einem Rücktritt/ Umbuchung daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren/ umzubuchen.

5.4 Stonierung Coaching und Outplacement: Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient oder Auftraggeber zur Zahlung des ausgefallenen Honorars in Höhe von 100% des Termins. Ein vereinbarter Termin kann einmalig, bis 48 Stunden vor Beginn, kostenfrei auf einen neuen Termin umgebucht werden.

5.5 Termine, die von Seiten des Coaches nicht wahrgenommen werden können, werden dem Klient oder Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Der Coach wird in diesem Fall den Klienten oder Auftraggeber so früh wie möglich darüber informieren. Die Erreichbarkeit des Klienten ist hier vorausgesetzt. Der Klient oder Auftraggeber hat in diesem Fall keinerlei zusätzlichen Anspruch gegen den Coach. Der ausgefallene Termin wird an die vorher geplanten Termine zusätzlich angehängt.

6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. der Beratung

Der Auftragnehmer behandelt den Inhalt und die erhaltene Informationen aus Seminaren, Coaching- bzw. Beratungsgesprächen des Klienten vertraulich. Er erteilt bezüglich des Inhaltes der Gespräche niemandem Auskunft. An den Auftraggeber des Coachings - wenn Auftraggeber und Klient nicht ein und dieselbe Person sind - werden nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Klienten Informationen über den Fortschritt des Coachings erteilt.

7 Qualitätskontrolle Coaching, Outplacement

7.1 Sämtliche Coaching-Angebote beinhalten eine Anfangs- und Endskalierung. D.h. beim Coaching wird der gefühlte Anfangswert und der erzielte Endwert von dem Klienten auf einer Skala von -10 bis +10 beurteilt. Die Veränderung während des Coachings ist also messbar. Nach dem abgeschlossenen Coaching erhält der Auftraggeber - wenn Auftraggeber und Klient nicht ein und dieselbe Person sind - eine anonymisierte Zusammenfassung der Beurteilung des/der Klienten.

7.2 Direkt nach dem gesamten Coaching bzw. der gesamten Beratung erhält jeder Klient einen Beurteilungsbogen, mit dem der/die Klienten das Coaching bzw. die Beratung einschätzen können.

8 Hygienekonzept im Rahmen der Covid-19 - Pandemie

8.1 Bei Seminaren vor Ort oder Coachinggesprächen vor Ort hält sich der Coach an die derzeit gültigen lokalen behördlichen Hygienebestimmungen.

8.2 Einzelcoaching vor Ort kann in den Geschäftsräumen des Coaches oder im Falle von Business- und Management-Coaching in den Räumen des Klienten oder Auftraggebers stattfinden. In diesem Fall gelten sowohl die lokalen behördlichen Hygienebestimmungen als auch die lokalen Hygienebstimmungen vor Ort.

8.3 Bei Seminaren gilt sowohl Ziff. 8.1. als auch Ziff. 8.2 bzw. das Hygienekonzept Seminare und Workshops.pdf des Auftragnehme.

8.4 Dem Auftragnehmer ist die gesundheitliche Unversehrtheit alle Teilnehmer ein wichtiges Anliegen. Daher gelten für alle Seminare folgende Teilnahmebedingungen:

die Teilnahme an einem Seminar kann nur gestattet werden wenn der/die Teilnehmer*in

a) Geimpft ist (Impfausweis) oder,

b) von Covid 19 genesen ist (Bestätigung) oder,

c) für Ungeimpfte bei Vorlage eines negativen PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

9. Durchführungsgarantie von Seminaren

Der Auftragnehmer garantiert die Durchführung jeder Veranstaltung, sobald die im Seminar genannte Mindestanzahl Teilnehmer erreicht ist. Einzige Ausnahme: Krankheit des Referenten, wenn möglich wird ein Ersatzreferent*in gestellt.

10. Leistungsinhalte Seminare

Die jeweils angegebene Teilnahmegebühr beinhaltet pro vollem Seminartag die Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. „Manuela Li Ranzi Seminare“ führt die Veranstaltung gemäß der Beschreibung auf der Website des Auftragnehmers durch.

11. Inhouse Seminare vor Ort

Alle angebotenen Seminare/ Workshops können auch firmenintern durchgeführt werden. Hierbei wird ein Tagessatz abhängig von der max. Teilnehmerzahl vereinbart. Für eine, über die im Seminar genannte darüberhinausgehende Teilnehmerzahl wird ein weiteres separates individuelles Angebot erstellt. Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Seminar- bzw. Workshopthema und nach der notwendigen Vorbereitungszeit.

12. Datenschutz

Die vom Auftraggeber übermittelten Daten werden in den EDV-Systemen des Auftragnehmers gespeichert. Diese Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Siehe hierzu die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13. Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten/Unternehmen gilt ausschließlich der Gerichtsstand Altötting. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem aus diesen Bedingungen ergebenden vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.

Altötting, 03.08.2021